Öffnungszeiten & Preise

Öffnungszeiten

Schloss

  • Das Schlossmuseum ist im Jahr 2024 geöffnet vom 1. April bis 31. Oktober. 
  • Dienstag bis Freitag
    13.30–17.00 Uhr
  • Samstag, Sonntag sowie Ostermontag, Auffahrt und Pfingstmontag
    10.00–17.00 Uhr
  • Montag geschlossen
  • Letzter Einlass 16.30 Uhr

Rosengarten

_Täglich geöffnet 08.00-20.00 Uhr

Verhaltensregeln

Im Schloss

_Schliessfächer obligatorisch für Rucksäcke und Taschen grösser als 20 cm
_Essen und Trinken ausschliesslich im Museums-Café. Es darf nichts Mitgebrachtes konsumiert werden.
_Kinder immer in Begleitung Erwachsener
_Im Treppenturm Handlauf benützen
_Keine Hunde in den Gebäuden. Es besteht die Möglichkeit, die Hunde vor dem Eingang anzubinden.
_Rauchverbot in allen Gebäuden
_Weisungen des Personals sind zu befolgen.

 

Im Freien

_Picknicken und Rennen sind im Rosengarten und Innenhof nicht erlaubt.
_Mitgebrachtes Picknick kann im Parkbereich (Allee, Spielplatz, Rastplätze) konsumiert werden.
_Keine Hunde im Rosengarten. Es besteht die Möglichkeit, die Hunde vor dem Eingang anzubinden.
_Professionelle Fotoshootings sind nur nach rechtzeitiger Voranmeldung möglich und gebührenpflichtig.


Eintrittspreise

 ErwachseneBerufslernende
und Studierende
bis 26 Jahre
Kinder
6-16 Jahre
Schlossmuseum
(inkl. Heidegger Turmkellergeschichten und Rosengarten)
CHF 10.–CHF 7.–CHF 6.–
Gruppen ab 11 PersonenCHF 9.–CHF 6.–CHF 5.–

Familienkarte 1
(1 Erwachsener und bis 4 Kinder)

CHF 18.–

  

Familienkarte 2
(2 Erwachsene und bis 4 Kinder)

CHF 26.–  
RosengartenCHF 2.–CHF 1.–CHF 0.50

Änderungen vorbehalten

Kostenloser Eintritt

  • Schweizer Museumspass
  • Raiffeisen (Mitglieder mit MemberPlus-Status: Maestro, V Pay, Visa Card, MasterCard)
  • Mitglieder der Vereinigung Pro Heidegg (einmal jährlich)

Reduzierter Eintritt

  • Gästekarte Seetaltourismus
  • Gästekarte Luzern Land
  • Kultur Legi
  • Coop Hello Family Club

Reduktionen nicht kumulierbar.

Besuche und Führungen ausserhalb der Öffnungszeiten sind auf Anfrage möglich.
Es wird ein Zuschlag erhoben. Schloss Heidegg entscheidet über Sonderöffnungen.